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AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen

der Karin Rathje Consulting & Training, Lesumbroker Landstr. 18A, 28719 Bremen (im folgenden KR)

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Seminare der KR. Durch Anmeldung werden unsere AGB als verbindlich anerkannt.
  1. Anmeldung/Auftrag
    1. Anmeldungen können über das Kontaktformular, per Post, Fax, E-Mail, Internet oder auch formlos bei der KR erfolgen. Bei telefonischen Anmeldungen reichen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung nach. Die Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung. Die Anmeldung ist bindend.
    2. Aufträge von Firmen an die KR zur Durchführung von Firmenschulungen und vergleichbaren Veranstaltungen sowie Consultingleistungen sind bindend.
  2. Absagen/Stornierungen/Rechnungsstellung

    Stornierungen seitens des Teilnehmers/Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen.
    1. Für Seminare aus dem regulären Programm gilt:
      1. Die Teilnahmegebühr ist mit der Rechnungsstellung, spätestens jedoch 4 Wochen vor Seminarbeginn fällig.
      2. Eine Stornierung ist bis 4. Wochen vor dem Seminar kostenlos.
      3. Bei Stornierung in der 3. und 4. Woche vor Seminarbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Gegen eine Gebühr von 100 € kann ein Ersatztermin gebucht werden, soweit KR noch freie Plätze in den folgenden 3 Monaten anbieten kann.
      4. Bei Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor dem Seminar ist der Gesamtbetrag zu zahlen. Gegen eine Gebühr von 200 € kann in dieser Frist ein Ersatztermin gebucht werden, soweit KR noch freie Plätze in den folgenden 3 Monaten anbieten kann.
      5. Ein Ersatzteilnehmer kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 € angemeldet werden. Bei geschlechtsspezifischen Seminaren muss der Ersatzteilnehmer unbedingt des im Seminar ausgeschriebenen Geschlechts sein.
    2. Für Aufträge / von Firmen für individuell konzipierte Seminare gilt
      1. Das vereinbarte Honorar wird zu 50% bei Auftragserteilung vor dem Seminartermin und zu 50% direkt nach der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug fällig.
      2. Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert oder verschoben, so werden 25% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
      3. Bei Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber in der 4. bis 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin werden 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
      4. Bei späterer Stornierung oder Verschiebung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
      5. Findet ein verschobenes Seminar innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin statt, wird die Hälfte des bereits gezahlten Betrags auf den vereinbarten Gesamtbetrag angerechnet. Eventuell bereits bei KR angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
    3. Storno durch den Veranstalter
      1. Die KR behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei geringer Teilnehmerzahl, Krankheit der Trainer oder mehrerer Pferde, höhere Gewalt) abzusagen. Hieraus können keine Schadenersatzansprüche gegenüber KR hergeleitet werden. Wir bemühen uns jedoch in diesem Fall, Alternativen anzubieten.
      2. Muss ein Seminar aus dem regulären Seminarprogramm vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer 5 Ersatztermine zur Auswahl. Der Teilnehmer kann hierbei auch thematisch andere Seminare auswählen. Wählt der Teilnehmer ein anderes Seminar zu einem anderen Preis, werden Differenzen ausgezahlt bzw. in Rechnung gestellt. Kann KR keine Ersatztermine anbieten, werden bereits gezahlte Gebühren erstattet.
      3. Bei einem Auftrag durch eine Firma werden 3 Ersatztermine innerhalb von 6 Monaten angeboten. Kann KR keine Ersatztermine anbieten, wird bereits gezahltes Honorar erstattet.
  3. Seminarpreise

    Es gelten die Konditionen der zum Zeitpunkt der Veranstaltungsdurchführung gültigen Preisliste. Bei Firmenschulungen und vergleichbaren Veranstaltungen sowie Consultingleistungen gelten die Konditionen des dezidierten Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung. Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Seminarpreisminderung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Seminardurchführung

    Der Seminarort ist in der aktuellen Seminarbeschreibung oder im Terminplan angegeben (bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung). Verlegungen des Seminarortes sind vorbehalten. Inhalt und Ziele ergeben sich aus der Seminarbeschreibung. Abweichungen, z. B. vom Zeitplan, Abändern von Übungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, behält sich KR vor, um den Teilnehmern individuell gerecht werden zu können.
  5. Unterkunft/Hotels

    Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber Sorge zu tragen. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin reservieren wir für Ihren Aufenthalt in Ihrem Namen Unterkünfte. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle eines Stornos die Kosten hierfür tragen. Ihr gesamtes Stornorisiko versichern können Sie unter: Storno-Versicherung
  6. Haftung

    Die KR haftet dem Teilnehmer/Auftraggeber gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern, die als Erfüllungsgehilfen der KR tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen die KR verjähren in 12 Monaten. Für vom Teilnehmer/Auftraggeber während eines Seminars eingebrachte Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
  7. Datenschutz/Vertraulichkeit

    Die KR verpflichtet sich, Informationen - gleich welcher Art - über den Teilnehmer und/oder die Geschäfts- und/oder Betriebsinterna vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer/Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit es für den Zweck des Vertrages erforderlich ist.
  8. Gerichtsstand

    Für Firmen gilt der Gerichtsstand Bremen.
  9. Schlussbestimmungen

    Für alle KR Geschäftsbeziehungen und für alle Rechtsbeziehungen zwischen KR und dem Seminarteilnehmer bzw. dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.